Allgemeine Geschäftsbedingungen | F-One
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2023

1 Einleitung

1.1 Zweck und Umfang: Die F-ONE Future of Work GmbH (im Folgenden "F-One") bietet ihre Dienstleistungen gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen an.

1.2 Annahme der Vereinbarung: Durch die Nutzung von F-Ones Dienstleistungen, sei es kostenlos oder kostenpflichtig, erkennt der Kunde an und stimmt zu, an die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gebunden zu sein. Die Nutzung der Dienstleistungen stellt die Annahme dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit dar.

1.3 Definitionen:

Dienstleistungen: Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf die Palette von Geschäftsprozesslösungen, die von F-One angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von KI-gesteuerten autonomen Agenten zur Automatisierung, Optimierung und Verwaltung spezifischer Geschäftsabläufe und -prozesse, wie in Abschnitt 2.1 beschrieben. Die Dienstleistungen können in verschiedenen Formaten angeboten werden, einschließlich digitaler Tools, Software, Online-Plattformen und jeglicher damit verbundener Unterstützung oder Beratung. Die Dienstleistungen können standardmäßig sein, wie sie allgemein von F-One für seine Kunden angeboten werden, oder können an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden angepasst werden, wie zwischen den Parteien vereinbart.

Kunde: Der Begriff "Kunde" bezieht sich auf jede natürliche Person, jedes Unternehmen, jede Gesellschaft, Partnerschaft oder Organisation, die eine Vereinbarung mit F-One eingeht, um die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sei es kostenlos oder kostenpflichtig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge gemäß Abschnitt 3 zur Verfügung zu stellen und sich an alle in dieser Vereinbarung genannten Bedingungen zu halten.

Benutzer: Der Begriff "Benutzer" bezieht sich auf jede natürliche Person, die eine Aufgabe einem Agenten zur Ausführung übermittelt.

Agent: "Agent" ist eine von F-One entwickelte und ausgeführte Softwarelösung, die die Fähigkeit besitzt, bestimmte Geschäftsprozesse oder Aufgaben automatisch auszuführen. Diese Agenten integrieren künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Robotic Process Automation und andere Technologien, um Funktionen autonom auszuführen. Agenten werden auch als „KI-Freelancer“ bezeichnet.

Geschäftsprozess: Ein "Geschäftsprozess" ist eine methodische Abfolge von verwandten Aktivitäten, die durchgeführt werden, um ein vordefiniertes Ziel oder Ergebnis zu erreichen. Er dient als Leitfaden, dem die Agenten folgen, um ihre zugewiesenen Funktionen auszuführen.

Prozessdiagramm: Ein BPMN 2.0 (Business Process Model and Notation) Diagramm, das den Geschäftsprozess formell beschreibt.

Fähigkeit: "Fähigkeit" bezieht sich auf eine deutlich erkennbare Fähigkeit oder Funktionalität, die von einem Agenten gezeigt wird. Diese können von Aufgaben wie einfachem Beantworten von Anfragen oder Dateneingabe bis hin zu komplexeren Vorgängen wie der Verarbeitung großer Datensätze, der Analyse von Dokumenten und der Überwachung umfassender Geschäftsprozesse reichen. Fähigkeiten werden auch als „Skills“ bezeichnet.

Individuelle Fähigkeiten: "Individuelle Fähigkeiten" (auch als „Custom Skills“ bezeichnet) sind spezialisierte Fähigkeiten oder Funktionalitäten, die von F-One entwickelt wurden, um den spezifischen Bedürfnissen und Spezifikationen eines bestimmten Kunden gerecht zu werden. Im Gegensatz zu Standardfähigkeiten, die allen Benutzern zur Verfügung stehen, werden individuelle Fähigkeiten auf der Grundlage spezifischer Kundenanfragen und -anforderungen entwickelt.

Aufgabe: Eine eigenständige und individuelle Arbeitseinheit oder Aufgabe, oft als "Prozessinstanz" bezeichnet, die vom Kunden einem Agenten zur Ausführung übertragen wird.

Erfolgreich abgeschlossene Aufgabe: Eine Aufgabe gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

a) Die Aufgabe wurde vom Agenten ausgeführt und abgeschlossen.

b) Der Agent hat dem Benutzer keinen Fehler gemeldet.

c) Es wurden keine Fehler oder Probleme vom Kunden in Bezug auf das Ergebnis oder die Ergebnisse der Aufgabe gemeldet.

d) Im Falle eines gemeldeten Fehlers oder einer Unstimmigkeit durch den Kunden sollte der Fehler nicht aufgrund von Unklarheiten, Auslassungen oder Ungenauigkeiten in den Anforderungen oder Anweisungen zurückzuführen sein, die der Kunde F-One zur Verfügung gestellt hat. Wenn der gemeldete Fehler auf unvollständige oder falsche Anforderungen zurückzuführen ist, die vom Kunden bereitgestellt wurden, wird die Aufgabe dennoch als erfolgreich abgeschlossen betrachtet.

Stiller Fehleranteil: Der prozentuale Anteil der dem Agenten zur Ausführung übergebenen Aufgaben, die weder ausgeführt und abgeschlossen wurden noch dem Benutzer einen Fehler gemeldet haben.

Abschlussrate: Der prozentuale Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Aufgaben.

2 Dienstleistungsübersicht

2.1 Beschreibung der F-One-Dienstleistungen: F-One ist auf die Automatisierung von Geschäftsprozessen und die Ausführung solcher Prozesse im Auftrag seiner Kunden spezialisiert. Diese Automatisierung wird durch den Einsatz unserer hochmodernen autonomen Agenten erreicht.

2.2 Leistungsmetriken: F-One verpflichtet sich, seine Dienstleistungen nach bestem Können und Ressourcen zu erbringen. Bei allem Streben nach einem Stillen Fehleranteil von <0,5 % und einer Abschlussrate von >95 % für alle Fähigkeiten kann aufgrund der intrinsischen Natur von Software und KI keine absolute Leistungsgarantie abgegeben werden. Kunden sollten unsere Dienstleistungen in dem Bewusstsein in Anspruch nehmen, dass sie "as-is" bereitgestellt werden. Obwohl sie ein Produkt modernster Technologie und fachlicher Entwicklung sind, sind sie nicht unfehlbar.

2.3 Dienstleistungsanfragen: F-One wird innerhalb von 2 Werktagen auf Serviceanfragen von Kunden in Bezug auf Unternehmens- oder Enterprise-Agenten reagieren.

2.4 Anpassung und Implementierung: Für Kunden, die eine maßgeschneiderte Lösung suchen, bietet F-One die Möglichkeit, individuelle Fähigkeiten zu entwerfen und zu implementieren.

3 Kundenverantwortlichkeiten

3.1 Festlegung der Anforderungen: Sollte ein Kunde beschließen, individuelle Fähigkeiten zu implementieren, ist es entscheidend, dass F-One eine umfassende und präzise Beschreibung der gewünschten Funktionalität oder des Geschäftsprozesses zur Verfügung gestellt wird. Dies umfasst klare Definitionen der auszuführenden Aufgaben, spezifische Anforderungen und die erwarteten Ergebnisse. Eine umfassende Beschreibung gewährleistet, dass die maßgeschneiderten KI-Fähigkeiten so genau wie möglich auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Konsequenzen einer falschen oder unvollständigen Anforderungsspezifikation.

3.2 Überprüfung und Validierung: Obwohl F-One sehr darauf bedacht ist, die Genauigkeit seiner automatisierten Prozesse sicherzustellen, ist es für Kunden wesentlich, die Ergebnisse zu überprüfen und zu validieren. Kunden tragen die ultimative Verantwortung dafür, zu überprüfen, ob eine abgeschlossene Aufgabe ihren Standards und Erwartungen entspricht. Dieses aktive Engagement trägt dazu bei, den Prozess zu optimieren und eine harmonischere Zusammenarbeit zu gewährleisten.

3.3 Infrastruktur- und Zugangsanforderungen: Wenn das Projekt eines Kunden die Verwendung seiner proprietären Infrastruktur oder Software erfordert, ist der Kunde dafür verantwortlich, F-One ununterbrochenen Zugang zu diesen Ressourcen zu gewähren. Dies beinhaltet die Sicherstellung, dass alle notwendigen Zugangsdaten, Berechtigungen oder Software-Tools verfügbar sind. Ein reibungsloser Zugang beschleunigt den Prozess und vermeidet potenzielle Projektverzögerungen.

3.4 Bereitstellung von Feedback: Aufgrund ihrer KI-basierten Natur benötigen die Agenten Feedback, um ihre optimalen Leistungsniveaus und ihre Genauigkeit zu erreichen. Der Kunde soll detailliertes Feedback an F-One geben, wenn die abgeschlossenen Aufgaben nicht den Anforderungen entsprechen.

4 Geistiges Eigentum

4.1 Behaltung der Rechte am geistigen Eigentum: Alle Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Agenten, Fähigkeiten, KI-Modelle und andere proprietäre Technologien und Software, ob standardisiert oder speziell für den Kunden zugeschnitten, sind und bleiben das alleinige Eigentum von F-One. Dies umfasst unter anderem das Recht zur Nutzung, Änderung, Reproduktion, Verteilung und Kommerzialisierung solcher Technologien und Software. Der Kunde erwirbt unter keinen Umständen geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

4.2 Geistiges Eigentum in Bezug auf individuelle Fähigkeiten und maßgeschneiderte Lösungen bleiben Eigentum von F-One gemäß 4.1, sofern nichts anderes von den Parteien vereinbart wird.

5 Datenverarbeitung und Vertraulichkeit

5.1 Datenverarbeitung und -verwendung: F-One kann Daten im Zusammenhang mit den Geschäftsprozessen des Kunden speichern und aufbewahren. Alle solchen Daten werden sicher in Deutschland in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum eines Drittanbieters gespeichert, um strenge Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

5.2 Vertraulichkeitsverpflichtungen: F-One verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller vom Kunden erhaltenen Daten zu wahren. Alle Kundendaten werden als vertraulich behandelt, sofern nicht anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben.

5.3 Kein Vertrauen in die Datenspeicherung: Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass F-Ones Hauptrolle nicht darin besteht, ein Anbieter für die Datenspeicherung zu sein. Obwohl F-One bestimmte Daten speichern kann, um die Funktionalität seiner Agenten zu erleichtern, sollte sich der Kunde nicht auf F-One als langfristigen oder kritischen Datenspeicher verlassen. Die von F-One gespeicherten Daten dienen ausschließlich dazu, die operative Effizienz seiner Agenten sicherzustellen. Wenn F-One feststellt, dass bestimmte Daten für die Bereitstellung der vereinbarten Funktionalität an den Kunden nicht mehr erforderlich sind, behält sich F-One das Recht vor, solche Daten nach eigenem Ermessen ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigenen Sicherungs- und Archivkopien der von ihm als wesentlich erachteten Daten aufrechtzuerhalten.

5.4 Eigentum und Aufbewahrung von Daten: Die vom Kunden bereitgestellten Daten bleiben das alleinige Eigentum des Kunden. Auf Anfrage des Kunden wird F-One diese Daten umgehend zurückgeben oder sicher vernichten, sofern keine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht. In diesem Fall sollte F-One den Kunden über diese Anforderung und den Umfang der aufzubewahrenden Daten informieren.

5.5 KI-Trainingsdaten: In Fällen, in denen Kundendaten für das Training eines KI-Modells verwendet wurden, bleibt das Modell selbst sowie seine Gewichte das alleinige Eigentum von F-One. Ungeachtet dessen unterliegen die Trainingsdaten selbst Abschnitt 5.4.

5.6 Datenverletzungen: Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die zur unbeabsichtigten oder rechtswidrigen unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf vertrauliche Kundendaten führt, die von F-One übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, wird F-One folgende Schritte unverzüglich durchführen:

a) Den Kunden unverzüglich über die Verletzung informieren.

b) Die Verletzung untersuchen und angemessene Schritte unternehmen, um die Auswirkungen zu mildern und Schäden zu minimieren.

c) Dem Kunden eine detaillierte Beschreibung der Verletzung, des betroffenen Datentyps und alle anderen Informationen zur Verfügung stellen, die der Kunde vernünftigerweise in Bezug auf die betroffenen Daten und Personen und die Untersuchungs- und Minderungsmaßnahmen von F-One verlangen kann.

6 Gebühren und Zahlung

6.1 Preisstruktur: F-One stellt dem Kunden basierend auf der erfolgreichen Ausführung von Aufgaben und der Aktivierung von individuellen Fähigkeiten Rechnungen aus. Der individuelle Preis für jede Fähigkeit wird gegenseitig vereinbart. Die auf der F-One Website aufgeführten Preise dienen nur zur Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar.

6.2 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden am Ende jeden Monats erstellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung fällig.

6.3 Zusätzliche Kosten und Ausgaben: Sollte der Kunde F-One dazu auffordern, bestimmte kostenpflichtige Software oder Dienstleistungen zu nutzen, werden die damit verbundenen Kosten vom Kunden getragen oder an F-One erstattet. Eine solche Vereinbarung erfordert eine förmliche schriftliche Einigung zwischen den Parteien.

6.4 Beratungsgebühren: Sollte F-One dem Kunden Beratungsdienste über den für die Implementierung und Bereitstellung von Agenten erforderlichen Umfang hinaus erbringen (z. B. Prozessoptimierung, Digitalisierungsstrategie oder andere Beratungsdienste), werden diese Dienste gesondert in Rechnung gestellt. Der Umfang solcher Dienste und die anfallenden Gebühren werden vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart.

7 Laufzeit und Kündigung

7.1 Vereinbarungszeitraum: Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Kunde die erste Aufgabe einem Agenten übergibt oder den individuellen Bedingungen für die Entwicklung einer individuellen Fähigkeit zustimmt, und gilt für 3 Jahre. Nach Ablauf wird die Vereinbarung automatisch um 1 Jahr auf einer rollenden Basis verlängert, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

7.2 Kündigungsrechte und -verfahren: Diese Vereinbarung kann von einer der Parteien durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem die Mitteilung erfolgt ist.

7.3 Vertraulichkeit nach der Kündigung: Auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung bleiben die Vertraulichkeitsbestimmungen gemäß Abschnitt 5.2 bestehen. Insbesondere ist F-One verpflichtet, die Vertraulichkeit für die Dauer aufrechtzuerhalten, in der sie die Daten des Kunden behält.

8 Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

8.1 Servicegewährleistung: F-One verpflichtet sich, seine Dienstleistungen nach bestem Können zu erbringen. Dies bedeutet, dass wir zwar bestrebt sind, optimale Leistung und Ergebnisse zu liefern, jedoch keine Garantie dafür geben, dass unsere Dienstleistungen frei von Fehlern oder Unterbrechungen sein werden.

8.2 Haftungsbeschränkung: F-One haftet nicht für direkte, indirekte oder zufällige Schäden, die der Kunde aufgrund der Nutzung der Dienstleistungen von F-One erleiden könnte, außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Vertraulichkeit durch F-One. Dies schließt insbesondere potenzielle Gewinn- oder Umsatzverluste ein.

8.3 Haftungsausschluss für Folgeschäden: F-One übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für Folgeschäden, indirekte Verluste, besondere oder zufällige Schäden oder andere indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Dienstleistungen von F-One resultieren könnten. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn F-One auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Vertraulichkeit durch F-One.

9 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

9.1 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben oder damit in Verbindung stehen, unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

9.2 Verfahren zur Streitbeilegung: Im Falle von Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrer Verletzung stimmen beide Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankfurt am Main, Deutschland, zu. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten vor einer gerichtlichen Klage auf gütlichem Wege beizulegen.

10 Sonstiges

10.1 Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge, mündlichen oder schriftlichen, sowie alle anderen Kommunikationen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.

10.2 Änderungen und Modifikationen: Jegliche Änderungen, Modifikationen oder Veränderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet erfolgen, um wirksam und bindend zu sein.

10.3 Mitteilungen: Alle Mitteilungen, Anfragen, Forderungen oder sonstigen Kommunikationen, die nach den Bedingungen dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, sollten schriftlich erfolgen und gelten ab dem Datum als zugestellt, an dem sie entweder per Einschreiben oder per E-Mail zugestellt wurden. Für per E-Mail gesendete Mitteilungen ist eine Empfangsbestätigung von der empfangenden Partei erforderlich, damit die Mitteilung als gültig und wirksam gilt.

10.4 Fortbestehen: Bestimmte Bestimmungen dieser Vereinbarung sind aufgrund ihrer Natur, Absicht oder des ausdrücklich verwendeten Wortlauts dazu bestimmt, nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fortzubestehen. Solche Bestimmungen umfassen unter anderem Vertraulichkeitsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und alle anderen Bestimmungen, die vernünftigerweise erwartet werden können, nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung fortzubestehen.

Kontaktinformationen

F-One Future of Work GmbH

Platz der Einheit 2 / TechQuartier

60327 Frankfurt am Main, Deutschland

contact@f-one.group

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